
Im Auslandsstatus der Banken werden die bereits in der monatlichen Bilanzstatistik erfassten Auslandsaktiva und Auslandspassiva weiter nach Ländern, Währungen, Sektoren und Fristigkeiten aufgegliedert. Die Angaben dienen primär bankstatistischen Zwecken.
Im Auslandsstatus der Unternehmen werden die Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten der (Nichtbanken-) Unternehmen - gegliedert nach Schuldner- und Gläubigerländern - erfasst.
Sowohl der Auslandsstatus der Banken als auch der Auslandsstatus der Unternehmen liefern Datenmaterial für die Erstellung von Zahlungsbilanz und Auslandsvermögensstatus. Im Hinblick auf das Meldewesen handelt es sich um zwei getrennte Erhebungen, da der an die monatliche Bilanzstatistik der Banken angelehnte Auslandsstatus der Banken erheblich detailliertere Angaben enthält.
Der „Auslandsstatus der Banken“ wird ergänzt durch den Auslandsstatus der Auslandsfilialen und Auslandstöchter der deutschen Banken. Diese Angaben entsprechen nicht der Abgrenzung von Zahlungsbilanz und Auslandsvermögensstatus, sondern fließen in die für die Zwecke der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) erstellte „Konsolidierte Bankenstatistik“ ein.
Beide Erhebungen werden monatlich durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Statistischen Beiheft 3 Zahlungsbilanzstatistik in den Tabellen II.1-4 (Auslandsstatus der Banken) sowie II.6 (Forderungen und Verbindlichkeiten von Unternehmen in Deutschland gegenüber dem Ausland) veröffentlicht. Unter Tabellen stehen Auszüge aus diesem Beiheft zur Verfügung, die mit einem umfangreichen Zeitreihen-Service verbunden sind.
Methodische Erläuterungen zum Auslandsstatus der Banken finden sich in der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 Bankenstatistik - Richtlinien und Kundensystematik.
Beide Erhebungen berücksichtigen hinsichtlich der erhobenen Positionen und deren Abgrenzung und Bewertung international vereinbarte Konzepte, wie das Zahlungsbilanzhandbuch des Internationalen Währungsfonds in der derzeit gültigen 5. Auflage (
BPM5) sowie die auf UN-Ebene abgestimmten Vorschriften für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (SNA93) sowie das für die Mitgliedsländer der Europäischen Union verbindliche "Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen" (ESVG 95).