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Zur Navigation  Zum Inhalt  21. Mai 2012, 18:53 Uhr
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Aufgaben und Ziele

Das Verfahren bietet dem Kunden die Möglichkeit, bestimmte Streitigkeiten mit seiner Bank/seinem Finanzdienstleister ohne Einschaltung der Gerichte unter Mitwirkung einer unabhängigen und objektiven Instanz zu klären.

Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist zur Beschwerdeeinreichung nicht erforderlich, man kann sich jedoch durch Dritte vertreten lassen. Das Verfahren ist für den Kunden kostenfrei, Auslagen wie z.B. Porto oder Anwaltskosten werden jedoch nicht erstattet.

Das Schlichtungsverfahren stellt für den Kunden damit eine leicht zugängliche, kostengünstige, effiziente und vergleichsweise schnelle Möglichkeit zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegenüber seiner Bank/seinem Finanzdienstleister dar.

Gleichzeitig beschränkt das Verfahren den Kunden nicht in seinen Rechten, d.h. wenn er den Schlichtungsvorschlag nicht akzeptiert, hat er weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg einzuschlagen. Ebenso wenig ist allerdings der Beschwerdegegner verpflichtet dem Schlichtungsspruch zu folgen.

Wir bitten außerdem um Verständnis, dass wir keine allgemeinen Rechtsauskünfte geben können; dies ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen (insbesondere den niedergelassenen Anwälten) vorbehalten.

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