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Außenwirtschaft Formular-Center

Zahlungsmeldungen

Gebietsansässige, d. h. natürliche und juristische Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, müssen ein- und ausgehende Zahlungen (Transaktionen) im Außenwirtschaftsverkehr über 12.500,- Euro oder Gegenwert melden.

Meldeformulare

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Seeschifffahrtsunternehmen (Z8)

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Geldinstitute (Z4, Z10-Z15)

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Hinweis zum Ausfüllen der Meldevordrucke
In dem Schlüsselverzeichnis Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis für die Zahlungsbilanz finden Sie durch Eingabe eines Stichwortes die entsprechende Kennzahl zu Ihrem Grundgeschäft (Zweck der Zahlung).

Bestandsmeldungen

Gebietsansässige haben monatlich den Stand ihrer Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten zu melden, wenn die Summe der Forderungen oder der Verbindlichkeiten 5 Millionen Euro übersteigt. Darüber hinaus haben sie jährlich detaillierte Angaben zu grenzüberschreitenden Unternehmensbeteiligungen (Direktinvestitionen) zu melden, sofern die Bilanzsumme der Investitionsobjekte (umgerechnet) 3 Millionen Euro übersteigt.

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Hinweise zum Ausfüllen der Meldevordrucke K 3 und K 4

 

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