Außenwirtschaft - Meldevordrucke Z 1, Z 4 und Z 10
Nachstehend finden Sie die Vordrucke Anlage Z 1, Z 4 und Z 10
zur AWV für Transaktionsmeldungen im Außenwirtschaftsverkehr im PDF-
und Excel-Format einschließlich der Anleitungen als Word-Dokumente.
Die Anlage Z 1 zur AWV betrifft ausgehende Zahlungen über
gebietsansässige
Geldinstitute (Ausnahme: Transithandel und SEPA-Überweisungen mit Anlage Z 4 zur AWV sowie Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate mit Anlage Z 10 zur AWV). Bitte beachten
Sie, dass das hier erhältliche Muster nur zur Ansicht dient. Ein Ausdruck
des Vordrucks ist nicht möglich. Der Vordruck ist
ausschließlich bei den Kreditinstituten oder im Handel erhältlich.
Die Anlage Z 4 zur AWV betrifft alle ein- und ausgehenden Zahlungen, die nicht mit Vordruck Z 1 oder Z 10 zu melden sind, einschließlich aller Zahlungen, die über Konten im Ausland abgewickelt werden sowie Auf-
und Verrechnungen.
Die Anlage Z 10 zur AWV betrifft alle ein- und ausgehenden Zahlungen für die Veräußerung oder den Erwerb von Wertpapieren oder Finanzderivaten sowie Zahlungen im Zusammenhang mit der Einlösung von Wertpapieren
Falls Sie regelmäßig Meldungen einzureichen haben, empfehlen
wir Ihnen, sich mit dem Servicezentrum Außenwirtschaftsstatistik der Deutschen Bundesbank
in Verbindung zu setzen, damit Ihnen eine Firmen-Nummer mitgeteilt wird,
die in den Vordruck einzusetzen ist.
soweit die Transaktionen 12 500 Euro oder Gegenwert übersteigen.
Firmennummer/Meldenummer
Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Stellen,
die ihre Meldungen zur AWV beleglos
einreichen möchten, benötigen eine Firmen- und Bundesland-Nummer. Der Antrag für diese Stammdaten kann über
die E-Mail-Adresse szawstat-dtazv@bundesbank.de
eingereicht werden.
Diese Firmennummer sollte auch in den Meldungen Anlage Z 4 und Z 10 zur
AWV eingesetzt werden.
Für Privatpersonen ist die Firmennummer 00999995 vorgesehen.
Kreditinstitute werden um die Angabe der jeweiligen Bankleitzahl
gebeten.
Einreichungswege
in Papierform (Meldevordrucke Z
1, Z 4 und Z 10 einschl. Erläuterungen)
Anlage Z 1 zur AWV mit der Auftragserteilung an das beteiligte Geldinstitut (bei elektronisch eingereichten Meldungen der Geldinstitute an die Bundesbank bis spätestens zum 3. Kalendertag des Folgemonats bzw. dem darauf folgenden Arbeitstag)
Anlage Z 4 zur AWV bis zum 7. Tag des auf die Zahlungen oder Leistungen
folgenden Monats
Anlage Z 10 zur AWV
bis zum 5. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats
Meldestelle
Meldungen in Papierform sind
einzureichen bei:
Deutsche Bundesbank
Servicezentrum Außenwirtschaftsstatistik
55148 Mainz
Elektronische Datenträger sind
einzureichen bei:
Deutsche Bundesbank
Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main
Meldungen über Extranet senden Sie bitte an die in den entsprechenden
Formatvorgaben spezifizierten Adressen.