
Statistische Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr umfassen ein- und ausgehende Zahlungen (Transaktionen), den Stand der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie der Direktinvestitionen. Grundlegende Informationen finden Sie in den Merkblättern Allgemeine Übersicht und Vordrucke, Termine, Befreiungen und Rechtsgrundlagen.
Die FAQs beantworten Ihnen häufig gestellte Fragen. Nutzen Sie auch den kostenlosen Mailservice, der Sie über Neuigkeiten im außenwirtschaftlichen Meldewesen informiert. Weitere Merkblätter informieren über wichtige Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr sowie über spezielle Geschäftsvorfälle.
AMS ist der einfache und schnelle Einreichungsweg für Ihre statistischen Meldungen. Vor der ersten Einreichung ist nur die Beantragung einer Firmennummer und eine Registrierung erforderlich.
Die entsprechenden Vordrucke für Transaktions- als auch für Bestandsmeldungen, einschließlich der dazu benötigten Schlüsselverzeichnisse, finden Sie im Formular-Center.
Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Stellen, die ihre Meldungen zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) beleglos einreichen möchten, benötigen eine Firmen- & Bundesland- Nummer.
Das außenwirtschaftliche Meldewesen dient als Grundlage für die Erstellung der außenwirtschaftlichen Statistiken. Die daraus abgeleiteten Analysen sind unter anderem unverzichtbare Grundlage für währungs- und wirtschaftspolitische Entscheidungen.