
Die Bundesbank leistet für beschädigte Euro- und DM-Banknoten
Ersatz, wenn entweder mehr als die Hälfte des Geldscheins vorgelegt
wird oder nachgewiesen wird, dass die fehlenden Teile von Geldscheinen,
von denen die Hälfte oder weniger vorgelegt wird, vernichtet wurden.
Absichtlich beschädigte Euro-Banknoten sowie Euro- und DM-Banknoten, die von Stellen der Bundesbank bereits umgetauscht und entwertet wurden, werden nicht ersetzt.
Die Bundesbank leistet für beschädigte Cent- und Euro-Münzen sowie Deutsche Pfennig- und Deutsche Mark-Münzen Ersatz, soweit sie weder verfälscht, durchlöchert noch in anderer Weise als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringert sind.
Nicht ersetzt werden Münzen, die von Stellen der Deutschen Bundesbank oder Zentralbanken des ESZB bereits umgetauscht und entwertet wurden.
Die Einreichung von größeren Mengen an beschädigten Münzen (z.B. Gewicht über 100 kg) ist nur nach Voranmeldung und unter bestimmten Voraussetzungen (Verpackung, Anlieferung) möglich. Interessenten wenden sich hierzu bitte an unser
Dort werden Ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt und gegebenenfalls ein Anlieferungsort und -termin mitgeteilt.
Verpacken Sie alles, auch kleinste Teile bzw. Reste (z. B. Asche) so, dass weitere Beschädigungen vermieden werden. Achten Sie bei verbrannten Banknoten darauf, dass keine Festkörper wie z.B. Münzen die Asche während des Transportes weiter zermahlen können.
Fragen Sie Ihre Bank oder Sparkasse, ob sie bereit ist, das Geld an eine der Filialen der Bundesbank weiterzuleiten oder geben Sie das Geld bei einer Filiale der Bundesbank ab.
Verwenden Sie bitte den "Erstattungsantrag für beschädigte DM/Euro-Note(n)/-Münze(n)" für die Einreichung des beschädigten Geldes und machen Sie genaue Angaben zur Beschädigungsursache und zum Verbleib fehlender Notenteile. Weisen Sie auch bitte auf eventuelle Gesundheitsgefährdungen hin, wenn Sie davon ausgehen müssen, dass Banknoten oder Münzen kontaminiert sind.
Die Filialen der Bundesbank, die Ihr Geld nicht sofort umtauschen können, leiten die beschädigten Banknoten oder Münzen zur Ersatzleistungsprüfung an das Nationale Analysezentrum bei der Hauptverwaltung Mainz weiter. In der Regel dauert es etwa zwei Wochen von der Einreichung des Geldes bei einer Filiale der Bundesbank bis zur Gutschrift des Gegenwertes bzw. der schriftlichen Mitteilung über die Ablehnung der Ersatzleistung. Die Begutachtung besonders schwieriger oder arbeitsintensiver Fälle kann mehrere Monate dauern.
Die Bundesbank berechnet lediglich für den Umtausch von
Euro-Banknoten, die durch die Fehlauslösung von Raubstoppvorrichtungen
beschädigt wurden, Gebühren. In allen anderen Fällen erfolgt
die Ersatzleistung kostenlos.